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Stiftung und Spenden

Zustiftungen

Zustiftungen sind jederzeit ab einem Betrag von 1.000 € (in beliebiger Höhe) durch Abgabe des Zeichnungsbriefes möglich. 

Alle Zustifter erhalten eine Stiftungsurkunde.  

Stiftungsbeträge sind steuerlich wirksam.

 

So stiften Sie

Die Stiftung hat zwei Fonds. Einen Fonds namens Grundstockvermögen und einen Fonds namens Verbrauchsvermögen.

Stifter/innen können entscheiden, in welchen Fonds sie stiften möchten.

Der Betrag, den Sie ins Grundstockvermögen stiften, ist quasi für die Ewigkeit, denn es darf nicht verzehrt werden, sondern allein die Jahr um Jahr erzielten Zinserträge werden verwendet.

Der Betrag, den Sie ins Verbrauchsvermögen stiften, wird gänzlich und zeitnah für Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen verwendet, hilft also sofort.

 

Sie füllen den Zeichnungsbrief aus und geben ihn an die  

Evangelische Gesamtkirchengemeinde Winnenden
Schorndorfer Str. 3, 71364 Winnenden.

 

So spenden Sie

Gerne können Sie die Stiftung auch durch eine Spende unterstützen.

Sie müssen dann keinen Zeichnungsbrief ausfüllen, sondern die Spende an die Stiftung Stadtkirche Winnenden überweisen.

Kreissparkasse Winnenden IBAN DE 55 6025 0010 0015 2044 99

Verwendungszweck: Spende für Stiftung Stadtkirche

 

Hinweis: 

Um für Spenden über 100 € eine Spendenquittung ausstellen zu können, vermerken Sie bitte Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger.

Roland Dörr, Ansprechpartner für Stiftungsfragen

                                                                                                                        


 

 

 

Anders als in der Neuen Welt, wo   schachbrettartige Bebauung Einförmigkeit  vermittelt, hat bei uns jede Stadt, jedes Dorf ein unverwechselbares „Gesicht“.

Das tut der Identität von Alt- und Neubürgern gut. Darum sollte der Erhalt unserer alten Türme, und damit auch der Stadtkirche, allen Winnendern ein Herzensanliegen sein.

 Johannes Kärcher

 

 

 

Satzung der Stiftung "Stadtkirche St. Bernhard Winnenden"

PDF-Download Satzung

 

 

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